Mitgliederreglement

1. Zweck
  1. Dieses Mitgliederreglement regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Verein Neustart Schweiz, den Arbeits- und Regionalgruppen (nachfolgend Gruppen) sowie den Vereinsmitgliedern.
  2. Diese Zusammenarbeit dient den Interessen aller Mitglieder, gleichzeitig aber auch allen beteiligten Organisationen bei der Verfolgung ihrer Ziele.
2. Grundlagen

Die Grundlage dieses Mitgliederreglements bilden die Statuten des Vereines Neustart Schweiz.

3. Mitglieder
  1. Rechnungsstellung und Inkasso für Vereinsmitgliedschaften werden von der Geschäftsstelle des Vereins besorgt.
  2. Mitgliedschaften in Gruppen werden von diesen selber geregelt.
4. Betrieb und Nutzung
  1. Der Verein betreibt für die gemeinsame Nutzung mit den Gruppen eine Personen- und Kontaktdatenbank mit allen notwendigen Angaben über Mitglieder, Partnerorganisationen und Interessenten.
  2. Die Geschäftsstelle und der Vorstand des Vereins besorgen die Datenpflege.
  3. Gruppen können diese Datenbank für alle Mitglieder nutzen, die ihnen über Mitgliedschaft angehören.
  4. Der Vorstand des Vereins regelt die Betriebsaufnahme mit Gruppen, welche die Datenbank neu nutzen, in Absprache mit diesen
5. Datenschutz
  1. Die gespeicherten Personendaten werden gemäss dem Datenschutzgesetz des Bundes bearbeitet.
  2. Die gespeicherten Daten dürfen generell nur für Zwecke des Vereins und seiner Gruppen verwendet werden. Eine Weitergabe von Adresssätzen an Dritte ist ausgeschlossen.
  3. Der Verein und seine Gruppen sind berechtigt, den Versänden Drucksachen Dritter beizulegen. Die Einzelmitglieder haben jedoch die Möglichkeit, über einen Vermerk in der Personendatenbank solche Beilagen auszuschliessen.
  4. Für die Information der Vereins- und Gruppenmitglieder sollen soweit möglich die Dienste des Internet (namentlich WWW, E-Mail) genutzt werden. E-Mails jedoch nur zurückhaltend (knapp, selten), der Vorstand regelt diese Nutzung.
  5. Datenschutzrechtlich verantwortlich für den Inhalt der Personendatenbank ist die Geschäftsstelle. Ausgenommen sind jene Fälle, wo Gruppen die Datenpflege selber besorgen. Auskunfts- und Berichtigungsrechte können bei der verantwortlichen Stelle geltend gemacht werden.
    Inkrafttreten
Inkrafttreten

Das vorliegende Mitgliederreglement wurde von der Hauptversammlung am 24. Mai 2012 genehmigt und tritt mit diesem Datum in Kraft.

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